VEREINSSATZUNG - Familienföderation für Weltfrieden und Vereinigung e.V. - Deutschland: FFWV Deutschland | FFWPU Germany

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Satzung der Familienföderation für Weltfrieden und Vereinigung e.V.

1. Der Name des Vereins lautet: Familienföderation für Weltfrieden und Vereinigung e.V.

2. Der Sitz des Vereins ist in Hünstetten-Beuerbach.

3. Der Verein ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Wiesbaden eingetragen.

4. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

5. Der Zweck des Vereins ist:
a) über die religiösen, politischen, nationalen, ethnischen und sozialen Schranken hinweg die Menschen der Welt als eine Familie unter Gott zu vereinigen;
b) das Ideal der Ehe von Mann und Frau und der Familie, wie es in der Schöpfungsordnung begründet ist, zu verwirklichen und dadurch mittelbar den Frieden in der Welt zu fördern;
c) die Bewahrung der Schöpfung durch einen verantwortlichen Umgang mit den natürlichen Ressourcen.

6. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
a) Bildungsprogramme und Seminare für Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Ehepaare und Familien
b) Gottesdienste und das Studium Heiliger Schriften
c) Ehevorbereitung, Ehesegnungsveranstaltungen und Familienberatung
d) Seonghwa-Zeremonien für den friedvollen Übergang in die Geistige Welt
e) Hauskirchenaktivitäten und Nachbarschaftshilfe
f) gesellschaftliche und politische Impulse zur Förderung und zum Schutz der Familie
g) Verbreitung von Druckschriften
h) Erwerb und Anmietung von Räumlichkeiten
i) Beteiligung an einer Verlags GmbH, deren Unternehmenszweck die Herausgabe religiöser und familienrelevanter Druckschriften ist

7. Die Tätigkeiten des Vereins werden durch Mitgliedsbeiträge und Spenden finanziert.

8. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.

9. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins und sind ehrenamtlich tätig.

10. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oderdurch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

11. Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden. Über die Aufnahme von neuen Mitgliedern in den Verein entscheidet der Vorstand.

12. Der Austritt aus dem Verein steht jedem Mitglied jederzeit frei. Der Austritt muss dem Vorstand schriftlich mitgeteilt werden.

13. Die ordentliche Mitgliedschaft endet
a) mit dem Tod des Mitglieds
b) durch schriftliche Austrittserklärung an den Vorstand
c) durch Ausschluss aus dem Verein

14. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es sich gegen die Interessen des Vereins verhält. Der Ausschluss wird vom Vorstand entschieden. Dem ausgeschlossenen Mitglied steht es frei, gegen den Ausschluss vor der Mitgliederversammlung Einspruch zu erheben.

15. Die Mitgliedsbeiträge richten sich nach einer Beitragsordnung, die von der Mitgliederversammlung genehmigt wird. Spenden können jederzeit entrichtet werden.

16. Jedes stimmberechtigte Mitglied, gleichgültig ob natürliche oder juristische Person hat in der Mitgliederversammlung nur eine Stimme.

17. Aus der Mitgliedschaft im Verein erwachsen für das Mitglied keinerlei Ansprüche auf das Vereinsvermögen.

18. Ein Mitglied ist, wer:
a) ein Mitgliedsformular eingereicht hat
b) regelmäßig seinen Mitgliedsbeitrag entrichtet
c) mindestens an einem Wochenend-Workshop teilgenommen hat.

19. Das aktive und passive Wahlrecht kann nicht wahrgenommen werden, wenn sich ein Mitglied länger als 3 Monate mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrags in Verzug befindet.

20. Der Vorstand des Vereins wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren eingesetzt. Für die Neuwahl des Vorstandes ist die Mitgliederversammlung rechtzeitig einzuberufen.

21. Der Vorstand setzt sich aus mindestens 5, aber höchstens 7 Personen zusammen, und zwar wie folgt:
1. Vorsitzender
Stellvertretender Vorsitzender
Schriftführer
Schatzmeister
Ein bis drei Beisitzer

22. Die Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden. Der Verein wird gesetzlich vertreten durch jeweils zwei Vorstandsmitglieder, von denen einer der erste oder der stellvertretende Vorsitzende sein muss.

23. Der Vorstand ist berechtigt, für begrenzte Aufgabengebiete bevollmächtigte Vertreter zu bestellen.

24. Für den Fall, dass ein Vorstandsmitglied während seiner Amtsperiode ausscheidet, wird über die Neubesetzung durch den Vorstand entschieden.

25. Mindestens einmal alle zwei Jahre hat der erste Vorsitzende unter Bekanntgabe der Tagesordnung die Mitgliederversammlung einzuberufen zur Vorlage des Jahresberichts des Vorstandes, zur Neuwahl des Vorstandes und zur Entscheidung über alle anderen Fragen, die der Entscheidung der Mitgliederversammlung unterliegen.

26. Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich entweder per Post, per Fax oder per e-mail, und zwar mindestens zwei Wochen vor dem Versammlungstermin. Als Fristbeginn gilt das Datum der Absendung der Einladung.

27. Alle Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit relativer Mehrheit gefasst. Jedoch bedarf eine Änderung der Satzung der Zustimmung von 3/4 der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.

28. Die Mitgliederversammlung muss auch einberufen werden, wenn mindestens der zehnte Teil der Mitglieder dies unter Angabe des Grundes verlangt.

29. Ein Selbstauflösungsbeschluss bedarf einer 3/4 Mehrheit aller stimmberechtigten Mitglieder.

30. Das Protokoll über alle Beschlüsse wird vom Schriftführer geführt und ist vom 1.Vorsitzenden und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen.

31. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins fällt das Vermögen des Vereins an eine gemeinnützige Gesellschaft, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.




Fassung vom 27.09.2015

Beitragsordnung ab dem 27.09.2015
1. Der Mitgliedsbeitrag beträgt monatlich 30,- € (Ehepaare und Familien 50,- €)
2. Für Studenten und Auszubildende beträgt der Mitgliedsbeitrag monatlich 5,- €.
3. Mitglieder, die sich im Ausland aufhalten, sind von der Entrichtung regelmäßiger Beiträge befreit.
4. Auf Antrag kann der Vorstand in speziellen Härtefällen eine Ermäßigung gewähren.

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