Beantwortung
von erneuten 4 Zusatzfragen der Enquete-Kommision November 1997 Die Veröffentlichungen der Medien, der Politik und der Amtskirchen über die Vereinigungskirche (Vk) beruhen in der Regel nicht auf - wie von der Enquete-Kommission angestrebt - sachlich-offener und objektiv-wissenschaftlicher Recherche. Viele Publikationen sind oberflächlich und reißerisch. Sie enthalten Un- und Halbwahrheiten und lassen bereits in ihrer Terminologie jede Achtung vor den religiösen Überzeugungen der Mitglieder der Vk vermissen. Häufig wird die Vk unzutreffenderweise mit einer Reihe ganz andersgearteter Gemeinschaften in einen Topf geworfen. Daraus resultieren völlig undifferenzierte Vorwürfe und unhaltbare Verurteilungen. a) Amtskirchen u. a. Die Kirchen mußten in den letzten 30 bis 40 Jahren erleben, daß die Menschen stärker denn je neue Formen ihrer Religiosität suchen. Auf diesen Prozeß der Pluralisierung reagierten die Kirchen mit einer abwehrenden und abwertenden Haltung. Sie geißelten die angeblichen Irrlehren, anstatt den Dialog zu suchen, und taten alles, um ihre Mitglieder nicht an die Neuen Religiösen Bewegungen (NRB) zu verlieren. Dies mußte auch die Vereinigungskirche erfahren, die in der Anfangsphase ihren Schwerpunkt auf ein intensives, missionarisches Engagement legte, um überhaupt Fuß fassen zu können. Als es zu ersten Auseinandersetzungen kam, mangelte es oft beiden Seiten an der Fähigkeit oder der Bereitschaft, aufeinander zuzugehen und einander zu verstehen. Die Amtskirchen bestellten Beauftragte für Weltanschauungsfragen, von denen einige wenige, allerdings äußerst medienwirksam, zur Verschärfung der Diskussion und zur Verhärtung der Fronten massiv beitrugen. Diese sogenannte „Sektenexperten“ formten unter dem Vorwand der Aufklärung ein undifferenziertes (Zerr-)Bild der neuen religiösen Gruppen. Einen wesentlichen Einfluß auf diese Entwicklung hatten die sogenannten „Anti-Sekten-Vereine“, die meist unter Mitwirkung von sogenannten „Sektenexperten“ gegründet und von staatlicher Seite mit finanziellen Mitteln unterstützt wurden. Erfreulicherweise gibt es jedoch auf evangelischer und katholischer Seite auch besonnenere Stimmen, die zu einer sachlichen und inhaltlichen Diskussion aufrufen. Zwei Beispiele seien erwähnt: - Empfehlungen der Amsterdamer Konsultation über Neue Religiöse Bewegungen vom 7. - 13. 09. 1986 an die Mitgliedskirchen des Lutherischen Weltbundes (LWB) und des Ökumenischen Rates der Kirchen (ÖRK), in: Materialdienst der Evangelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen, 2/87. - Sekretariat für die Einheit der Christen, Sekretariat für die Nichtglaubenden, Sekretariat für die Nichtchristen, Päpstlicher Rat für die Kultur; z.B. in: Sekten und neue religiöse Bewegungen - Eine Herausforderung für die Seelsorge, Referat für Weltanschauungsfragen, Wien 1986. Allerdings finden solche Stimmen in der Öffentlichkeit kaum Beachtung. b) Politik Die bestehenden Beziehungen zwischen Staat und Kirche, wie sie aus geschichtlichen Gründen hier in Deutschland vorhanden sind, veranlaßten den Staat auf Drängen von kirchlichen Kreisen und den „Anti-Sekten-Vereinen“ schon bald, sich in der Auseinandersetzung mit den Neuen Religiösen Bewegungen helfend auf die Seite der etablierten Kirchen zu stellen. Völlig unverständlich ist es, daß qualifizierte und wissenschaftlich fundierte Stellungnahmen sowie empirische Untersuchungen über die Vereinigungskirche, die zu anderen Ergebnissen als manche medienwirksame „Sektenexperten“ gekommen sind, nur sehr selten berücksichtigt werden. Dazu gehören verschiedene sozial- und religionswissenschaftliche bzw. theologische Studien[1] sowie sogar von der Bundesregierung in Auftrag gegebene wissenschaftliche Untersuchungen.[2] Viele politische Stellen lassen die verfassungsmäßig gebotene Neutralität und die notwendige Sachlichkeit vermissen. Vorläufiger Höhepunkt ist die im Auftrag des BMFSFJ im Dezember 1996 herausgegebene Broschüre „Die Mun-Bewegung“. Sie enthält eine Vielzahl falscher Behauptungen, grober Unwahrheiten, verzerrter Darstellungen und unzulässiger Wertungen, welche die Vereinigungskirche in hohem Maße diskreditieren. und ihre Mitglieder in der öffentlichen Meinung herabwürdigen und verächtlich machen. Die ausführliche Stellungnahme der Vereinigungskirche zu der oben genannten Broschüre liegt den Mitgliedern der Enquete-Kommission bereits vor. Im übrigen sei darauf hingewiesen, daß die Broschüre des BMFSFJ in der vorliegenden Fassung gemäß zweier Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Köln (AZ: 19 L 378/97 und AZ: 10 L 379/97) nicht weiterverbreitet werden darf. Um den gewaltigen Schaden, den die in einer Auflage von über 200.000 (zweihunderttausend) Exemplaren und mit dem Stempel der Bundesregierung verbreiteten Anschuldigungen angerichtet haben, wieder aus der Welt zu schaffen, fehlen den Mitgliedern der Vk die erforderlichen Mittel. Es ist unverantwortlich, daß die Bundesregierung loyale Staatsbürger in einer derartigen Weise stigmatisiert. Lange Zeit wurden in den Medien alle NRB mehr oder weniger undifferenziert in einen Topf geworfen. Im Stile eines weitverbreiteten Sensationsjournalismus erfolgte selten eine inhaltliche Auseinandersetzung. Statt dessen wurden plakative Vorwürfe verbreitet. Während den Behauptungen einer nicht repräsentativen kleinen Gruppe ehemaliger Mitglieder und kirchlicher Kritiker fast unbesehen Glauben geschenkt wird - je absurder ihre Vorwürfe desto größer die Publicity - , werden die Aussagen von Mitgliedern nicht ernst genommen, als unglaubwürdig abgetan oder entstellt wiedergegeben. Tatsachen, welche die Vk in einem positiven Licht erscheinen lassen, werden verschwiegen oder völlig verdreht dargestellt. Bei verschiedenen Anlässen ist in der Vergangenheit der Eindruck entstanden, daß dies prinzipiell und systematisch geschieht, quasi nach dem Motto: „Bloß kein gutes Wort über Sekten“. Wenn es um NRB geht, werden anerkannte Standards von Objektivität und Sachlichkeit plötzlich - fast reflexhaft - fallengelassen. Klischeevorstellungen dominieren nach wie vor, während objektivere Darstellungen mit „Sektennähe“ verunglimpft werden.3 Wissenschaftler, die sich intensiver mit der Vk befassen (wollen), bekommen an Instituten und Universitäten erhebliche Probleme. In diesem Klima der Intoleranz wird jeder, der objektiv argumentiert, von den Medien als „Sympathisant“ verunglimpft. Autoren, die in schlimmer Weise über die Vk und andere herzogen, wurden in den Medien hofiert. Sie fanden problemlos einen Verleger und hatten finanziellen Erfolg mit ihren Publikationen. Sachliche Darstellungen wurden dagegen von zahlreichen Verlagen zurückgewiesen. Bezeichnend ist auch, daß in all den Jahren die angeblichen „ Sektenexperten“ von den Medien kaum kritisch unter die Lupe genommen worden sind. Bei der Beschreibung der Vereinigungskirche wird auch heute noch die Entwicklung der letzten 20 Jahre weitgehend ignoriert. Man stützt sich weiterhin auf veraltete Anschuldigungen und Informationen aus den 70er Jahren, die bereits damals nur ein Zerrbild der Realität vermittelten. Es ist zu hoffen, daß sich jüngere, begrüßenswerte Ansätze zu einer sachlichen Berichterstattung fortsetzen werden. 2. Sofern es Entscheidungen staatlicher Einrichtungen gibt, die Ihre Gemeinschaft betreffen: Wie beurteilen Sie diese? Von staatlichen Stellen sind des öfteren Entscheidungen ergangen, welche die Vereinigungskirche stark betroffen haben. An dieser Stelle soll nur auf die vier folgenden Fälle eingegangen werden: Im November 1995 verbot die deutsche Regierung den Leitern der internationalen Vereinigungskirche, Rev. Sun Myung Moon und seiner Frau Hak Ja Han, die Einreise nach Deutschland und betrachtete sie u. a. als eine Bedrohung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Rev. und Frau Moon hatten sich zuvor bereits mehrmals in Deutschland aufgehalten, ohne daß sich je Anhaltspunkte für derartige Befürchtungen ergeben hatten. Die Einreiseverweigerung entbehrt jeder sachlichen Grundlage. Durch sie werden die Mitglieder der Vk in gravierender Weise in ihren Grundrechten (Art. 4 und Art. 2 GG) verletzt. Die Rechtsstreitigkeit um die Gemeinnützigkeit der Vk vermittelte den Eindruck, daß die involvierten staatlichen Stellen ihr ins Auge gefaßtes Ziel - hier die Aberkennung der Gemeinnützigkeit - unter allen Umständen erreichen wollten. Vorwürfe, die gegen die Vk zunächst vorgebracht und dann von der Vk widerlegt wurden, wurden solange durch neue ersetzt, bis das angestrebte Ergebnis erreicht wurde. Schließlich stützte das Hessische Finanzgericht sein Urteil (AZ: I B 16/91) auf eine völlig unhaltbare Fehlinterpretation der „Göttlichen Prinzipien“ (Lehrbuch der Vk). Es erklärte sich einfach selbst zum Sachverständigen in theologischen Fragen und ignorierte völlig das Glaubensverständnis der Vk-Mitglieder sowie Stellungnahmen von Religionswissenschaftlern. Auf diese Weise machte es unhaltbare Fehlinterpretationen von Glaubensinhalten zur Urteilsgrundlage. Der Bundesfinanzhof hat unverständlicherweise die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision abgelehnt, da er dem Fall keine grundsätzliche Bedeutung beimaß (AZ: I B 16/91). Gemäß den Lehrplänen der Schulen werden einseitige Informationen über die Vk und andere religiöse Minderheiten verbreitet. Im verwendeten Lehrmaterial wird das Selbstverständnis der Vk meist nicht berücksichtigt. Dabei stützen sich die Lehrkräfte u. a. auf Veröffentlichungen staatlicher Stellen. Kinder von Mitgliedern der Vk und auch anderer Neuer Religiöser Gruppen werden dabei hohem Druck ausgesetzt und in einen inneren Konflikt gestürzt, da der Glaube ihrer Eltern herabgewürdigt wird. Während die etablierten Kirchen ihre Vorstellungen den Schülern bis zu 13 Jahre lang im Religionsunterricht vermitteln dürfen, gibt es für die kleinen religiösen Gemeinschaften nichts vergleichbares. Eine faire und ausgewogene Behandlung dieser Gruppen wäre deshalb das mindeste, was in unserer pluralistischen Gesellschaft sichergestellt werden müßte. Statt dessen gibt es auch heute noch Vorfälle wie den folgenden: Als im Februar 1997 Mitglieder der Vk ihr Kind in der Grundschule Berlin-Zehlendorf anmeldeten, verteilte die Schulleitung an alle Eltern ein Flugblatt, mit dem sie alte Vorurteile (verwendet wurde ein Flugblatt aus dem Jahre 1985) verbreitete und damit die Diskriminierung der Kinder vorprogrammierte. Immer wieder kam und kommt es vor, daß die Anmietung von öffentlichen Räumen unter Hinweis auf die Verbindung zu Rev. Moon verweigert wurde/wird. 3. Sind Ihnen Benachteiligungen
von Mitgliedern Ihrer Gemeinschaft bekannt, die ihren Ursprung in dieser
Mitgliedschaft haben? a) Kinder in Kindergärten und Schulen Kindern wurde wegen der Mitgliedschaft ihrer Eltern in der Vk die Aufnahme in kirchliche Kindergärten verweigert, andere mußten den Kindergarten verlassen, nachdem die Mitgliedschaft in der Vk bekannt geworden war. Auch bei weiterführenden, konfessionell gebundenen Schulen stellt die Mitgliedschaft der Eltern ein Hindernis für die Aufnahme der Kinder dar.
b) Boykottaufruf Geschäfte, die von Mitarbeitern der Vk geführt werden, müssen mit Behinderungen, oder gar Boykottaufruf u. ä. rechnen, wie es z. B. im Falle eines Lebensmittelmarktes in Berlin geschehen ist. Im Dezember 1984 verschickte der bekannte Pfarrer Haack einen Brief mit folgendem Wortlaut an die Mitglieder der „Elterninitiative“: „Liebe Mitglieder, wir brauchen
Ihre Hilfe in Sachen Vereinigungskirche. Eine Stadt will den südländischen
Munies die Aufenthaltserlaubnis entziehen ... schreiben Sie kurz und
eindringlich, was Sie in folgenden Bereichen mit der Vk erlebt haben:
Ausbildungsabbruch, psychische Störung bis hin zu Selbstmordversuchen
und Selbstmord, Geldforderungen, Erbschaftsforderungen, gesundheitliche
Schäden usw.“ Diese Briefe sollten, so wurde im Schreiben erwähnt, an den 2. Vorsitzenden der „Elterninitiative“ geschickt werden, der dann eine eidesstattliche Erklärung abgeben sollte, „daß solche Erlebnisse von den Eltern berichtet worden sind.“ Den Verfassern der Berichte wurde Anonymität zugesichert, sie brauchten für die Richtigkeit ihrer Angaben nicht einzustehen. Herr Haack selbst gab die Schwerpunkte vor. Verzerrten Darstellungen, Übertreibungen und Phantasiegeschichten wurde durch solche Vorgehensweisen der Weg geebnet. Zahlreiche diskriminierende Maßnahmen auf Bundes-, Länder-, oder kommunaler Ebene gehen und gingen auf das Engagement solcher „Anti-Sekten“-Initiativen zurück. Aufgrund der Schwierigkeiten, für ihre Kinder einen Krabbelstubenplatz zu finden, beschloß im Juli 1989 eine Gruppe von Müttern in Gießen (darunter auch Mitglieder der Vk), eine Krabbelstube zu gründen. Im September 1992 wurde ein Trägerverein gegründet und alle erforderlichen Genehmigungsverfahren eingeleitet. Aufgrund der Mitarbeit von Mitgliedern der Vk im Verein wurde das Gerücht verbreitet, die Krabbelstube sei eine Einrichtung der „Moon-Sekte“. Ohne sich direkt vor Ort oder bei den Eltern über den tatsächlichen Sachverhalt zu informieren, wurden Gerüchte zum allgemeinen Entscheidungskriterium der Behörden. Eine Kette behördlicher „Abwehrmaßnahmen“ gegen dringend benötigte Krabbelstubenplätze gipfelte in dem am 10.02.1994 gefällten Beschluß des Gießener Jugendhilfeausschusses, dem oben erwähnten Verein die Anerkennung als „Träger der Freien Jugendhilfe“ zu verweigern, was den Ausschluß von der Förderung durch kommunale Mittel bedeutete. Beim Kauf eines Seminarzentrums wurde der Vk ohne Angabe von wirtschaftlichen und finanziellen Gründen ein Kredit von deutschen Banken verweigert. Letztlich mußte der Kauf über ein ausländisches Kreditinstitut abgewickelt werden. Auch die Hochschulvereinigung CARP mußte Erfahrungen mit Kreditverweigerungen machen, die ausschließlich mit der Verbindung zu Rev. Moon begründet wurden. Grundsätzlich ist zu bemerken, daß Mitglieder der Vk aufgrund des falschen Bildes, das von ihrer Gemeinschaft in der Öffentlichkeit verbreitet wird, in allen Bereichen ihres gesellschaftlichen Engagements mit Ablehnung, Benachteiligungen oder gar Ausschluß rechnen müssen. Die Vereinigungskirche hat der Enquete-Kommission bereits am 08.10.1997 eine Stellungnahme zu dem Zwischenbericht zukommen lassen. Wir gehen davon aus, daß die Stellungnnahme allen Mitgliedern der Enquete-Kommission vorliegt und sie davon Kenntnis genommen haben. Diese Stellungnahme bezieht sich in erster Linie auf die Aussagen, die über die Vk gemacht worden sind. (S. 98f). Zusätzlich zu der bereits in der Stellungnahme geäußerten Kritik sei auf folgende Tatsache hingewiesen: Bei einer persönlichen Rücksprache mit Dr. Albrecht Schöll, der von der Enquete-Kommission als Quelle herangezogen worden ist, zeigte sich dieser sehr überrascht, daß seine Arbeit in Zusammenhang mit Kindern in der Vk erwähnt worden ist. Er erklärte, daß er dazu keine kompetenten Aussagen machen könne, da er kein Kind von Mitgliedern der Vk begutachtet und auch keines gesehen hatte. Bis auf K.-H. Eimuth haben sich auch die anderen Autoren, die im Zwischenbericht (S. 98f) als Quellen zu Aussagen über Kinder in der Vk angeführt werden, nicht mit solchen Kindern beschäftigt. Zu K.-H. Eimuth bemerkt selbst die Enquete-Kommission (auf S. 82), daß bei ihm die Gefahr besteht, durch einige sehr generalisierende Einschätzungen Erwachsene und Eltern aus den verschiedenen Gruppen „als Kindesmißhandler“ zu stigmatisieren. Auf S. 95 widerspricht die Enquete-Kommission auch selbst der Position, wie sie von K.-H. Eimuth vertreten wird. Es ist festzuhalten, daß seine Aussagen über Kinder von Vk-Mitgliedern auf unzutreffenden Vermutungen und Spekulationen basieren. Ihnen liegt keine objektiv-wissenschaftliche Untersuchung zugrunde. Auch die Interpretationen (S. 98f) über das Verständnis von Ehe und Familie in der Vk sind unzutreffend und nicht sachlich-objektiv fundiert. Begrüßenswert ist es, wenn die Vorsitzende der Enquete-Kommission, Frau Ortrun Schätzle, in ihrem Vorwort zu dem Zwischenbericht die Wichtigkeit von gesicherten Informationen und sorgfältigem und wissenschaftlich fundiertem Nachdenken erwähnt und eine pauschale Stigmatisierung alternativer Religiosität ablehnt. Zuzustimmen ist ihr, wenn sie von einer notwendig gewordenen Diskussion schreibt und auch ihrer Hoffnung auf eine Versachlichung dieser Diskussion Ausdruck verleiht. Die Ausführungen zur Vk zeigen jedoch, daß an diesen Zielen noch gearbeitet werden muß. Es ist also zu befürchten, daß der Staat mit der Unterstützung derartiger Vereine seine Neutralitätspflicht verletzt und zur Partei in religiösen und weltanschaulichen Fragen wird. Martin Baumann[3] geht dieser Frage nach und zeigt auf, daß in Deutschland der Prozeß der Pluralisierung der religiösen Landschaft nicht von den Ergebnissen religionswissenschaftlicher und soziologischer Untersuchungen begleitet worden ist. Ein Rückblick auf die vergangenen zwei Jahrzehnte läßt deutlich werden, daß die Debatte viel zu sehr von Interessensvertretern geführt wurde. Studien, die zur Versachlichung des Themas aufriefen, wurden bisher aus dem gesellschaftlichen Diskurs weitgehend ausgegrenzt. [1] Literaturliste in: „Staatliche Diskriminierung einer religiösen Minderheit“, hrsg. v. Vereinigungskirche e.V., 1997, S. 34f. [2] a) Wissenschaftliche Vorstudie im Bereich der „Neuen Jugendreligionen“,
durchgeführt im Auftrag des Bundesministerium für Jugend, Familie
und Gesundheit, vom 1. Juli bis zum 15. November 1978 (unter der Federführung
des Tübinger Religionssoziologen Prof. Dr. Günter Kehrer) b) Herbert Berger / Peter C. Hexel, „Ursachen und Wirkungen gesellschaftlicher Verweigerung junger Menschen unter besonderer Berücksichtigung der „Jugendreligionen“, Wien, 1981, durchgeführt vom European Center for Social Welfare and Research, Vienna, Austria. |