Beantwortung der 12 Zusatzfragen der Enquete-Kommission
an die Vereinigungskirche e.V. Deutschland
April 1997

 

1.    Welche Auswirkungen haben politische Positionen der Vereinigungskirche auf ihre religiöse Lehre, und welches politische Handeln erachtet sie als religiös gerechtfertigt und sogar geboten? - Welche Auswirkungen haben politische Positionen der Vereinigungskirche auf ihre religiöse Lehre?

Dieser Teil der ersten Frage geht von einer völlig falschen Prämisse aus. Es wird nämlich unterstellt, daß es in der Vereinigungskirche ursprünglich politische Positionen gibt, welche Auswirkungen auf die religiöse Lehre haben könnten. Dies ist jedoch nicht der Fall, da es sich bei der Vereinigungskirche seit ihrer Gründung um eine eindeutig religiöse Gemeinschaft handelt. Ihre religiöse Lehre wird nicht von „politischen Positionen“ beeinflußt.

 

... und welches politische Handeln erachtet sie als religiös gerechtfertigt und sogar geboten?

Als religiös gerechtfertigt und geboten hält sie ein Handeln, das insbesondere die Gebote der Nächsten- und Feindesliebe beachtet. Die konkrete Ausgestaltung dieses Handelns erfolgt im Rahmen der anerkannten staatlichen Gesetze. Die Vereinigungskirche fordert ihre Mitglieder auf, sich in das gesellschaftliche Leben einzubringen, überläßt es jedoch den Mitgliedern, ob sie sich Vereinen und Parteien anschließen möchten und wenn ja, welchen. Zur Klarstellung sei darauf hingewiesen, daß die Vereinigungskirche selbst kein „politisches Handeln“ betreibt, sondern nur die satzungsgemäßen Aufgaben im religiösen Bereich wahrnimmt.

 

Handelt es sich um eine aus der Lehre heraus notwendige Beziehung zu extrem rechten Positionen oder handelt es sich um eine Zeiterscheinung oder Mode?

Weder noch. Eine aus der Lehre heraus „notwendige Beziehung“ zu extrem rechten Positionen gibt es nicht. Im Gegenteil. Die Göttlichen Prinzipien lehnen jede Form von Rassismus und Nationalismus, wie sie für rechtsradikale Auffassungen typisch sind, entschieden ab. In ähnlicher Weise wird auch der atheistische Kommunismus, der die Religionen aufs Schärfste bekämpfte und auszurotten versuchte, abgelehnt.

Wäre die Vereinigungskirche bereits in den 30er Jahren gegründet worden, so hätte sie damals gewiß über die Gefahren des Nationalsozialismus aufgeklärt und sich nach Möglichkeit gegen diese totalitäre Ideologie zur Wehr gesetzt.

In der Zeit nach dem 2. Weltkrieg existierte die Vereinigungskirche in einer Umwelt, in der sich der Kommunismus rasch und oft auf extrem gewaltsame Art Ausbreitung verschaffte und dabei die Glaubensfreiheit unterdrückte. Die damalige Aufklärungsarbeit von Mitgliedern über die akuten Gefahren des Kommunismus wurde von interessierten Kreisen als Nähe zu rechten Positionen diffamiert.

Rev. Moon ist überzeugt, „daß Weltfrieden weder durch machtorientierte politische Ideologie noch durch irgendein auf physischer Gewalt beruhendes Argument erreicht werden wird. Frieden wird sich nur einfinden, wenn alle Männer und Frauen an Gottes Liebe und Wahrheit teilhaben und, beginnend auf der individuellen Ebene, diese Liebe und Wahrheit praktizieren, bis sie über die Familie, Gesellschaft und Nation bis auf die Weltebene gelten und so eine erweiterte Weltfamilie formen.“ (Rev. Moon, Das Grundprinzip wahren Friedens, in: Zeitenwechsel, Frankfurt 1995, S. 19)

Eine „aus der Lehre heraus notwendige Beziehung zu extrem rechten Positionen“ besteht also nicht. Die Frage , ob es sich „um eine Zeiterscheinung oder Mode“ handeln könnte, ist somit gegenstandslos.

 

2.    Welche Vorgehensweise empfiehlt die Vereinigungskirche ihren Mitgliedern, wenn die Eltern, die ihr Kind zur Adoption freigegeben haben, die Vereinigungskirche verlassen und ihr Kind wieder haben wollen?

Bei der Beantwortung dieser Frage ist vorab klarzustellen, daß weder Rev. Moon noch die Vereinigungskirche die Mitglieder dazu animieren oder gar drängen, Kinder zur Adoption freizugeben bzw. zu adoptieren!

Wenn es in Einzelfällen zu einer Adoption kommt, hängt dies völlig von der Initiative der beteiligten Paare ab, die dementsprechend auch die Verantwortung dafür übernehmen. Vom Vorstand der Vereinigungskirche. gehen keinerlei Anweisungen aus, da dies eine persönliche Angelegenheit der jeweiligen Paare ist. Im übrigen muß eine Adoption selbstverständlich unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen erfolgen.

Einen Fall, wie er der Fragestellung zugrunde liegt, hat es nach Kenntnis des Vorstandes bisher nicht gegeben. Sollte jedoch ein derartiger hypothetischer Fall eintreten, würde es den unmittelbar Betroffenen überlassen bleiben, eine Lösung im Rahmen der bestehenden Gesetze zu finden.

 

3.    Welche Rolle spielt die Person Moons und seiner Frau in der Vereinigungskirche Deutschland e. V.?

Rev. und Frau Moon werden in der Vereinigungskirche Deutschland e.V. als Gründer und Oberhaupt der weltweiten Vereinigungskirche, sowie als die Begründer der „Wahren Elternschaft“ respektiert. Was die Lehre betrifft, wird ihre Autorität allgemein anerkannt. Die Lehre beinhaltet, daß jeder Mensch mit Freiheit und Verantwortung ausgestattet ist, daß sich Gottes Ziele nur auf der Basis der freiwilligen Mitarbeit des Menschen realisieren lassen, und daß nicht einmal Gott dieses Prinzip verletzt. Selbst Gott hat aus diesem Grunde den Sündenfall, die Abkehr des Menschen, nicht verhindern und das Böse in der Welt ohne die freiwillige Mitarbeit des Menschen nicht beenden können. „Da Gott die Welt in Übereinstimmung mit seinen Prinzipien schuf und seine Vorsehung nach den gleichen Prinzipien durchführt, konnte er nicht in den Fall der unvollkommenen Menschen...eingreifen.“ (Göttliche Prinzipien,S. 123f) Würden Rev. Moon und seine Frau dieses göttliche Prinzip verletzen, würden sie sich in den Augen der Mitglieder disqualifizieren und ihre innere Autorität verlieren. Ihr Ansehen in der Vereinigungskirche beruht auf ihrer Integrität. Ihr hingebungsvolles Leben an Gott gilt den Mitgliedern als Vorbild, ihre Lehre und ihre Ansprachen als Quelle der Inspiration.

Was die praktische Arbeit angeht, gilt folgendes: Die Vereinigungskirche e.V. in Deutschland gestaltet als eingetragener Verein ihre Arbeit gemäß ihrer Satzung, wobei der siebenköpfige Vorstand die Hauptverantwortung trägt.

 

4.    Wird Moon auch in der Vereinigungskirche Deutschland e. V. als Messias anerkannt und muß die Vereinigungskirche Deutschland e. V. dann auch seinen politischen und wirtschaftlichen Zielsetzungen folgen?

Zur Beantwortung dieser Frage erscheint es angebracht, den Begriff „Messias“ aus der Sicht der Theologie der Vereinigungskirche zu erläutern. Gemäß den Ausführungen in der Bibel, hat sich der Mensch durch den Sündenfall von Gott und Seiner Liebe getrennt.

Rev. Moon und seine Frau Hak Ja Han sehen ihre Berufung darin, den Fehler Adams und Evas wieder gutzumachen und der Menschheit als Begründer einer „wahren Familie“, d.h. einer auf Gott ausgerichteten Familie, zu dienen und den Grundstein für „wahre Eltern“ zu legen. In diesem Sinne werden Rev. Moon und seine Frau auch unter den Mitgliedern der Vereinigungskirche in Deutschland als die Begründer der „Wahren Elternschaft“, als Messias, anerkannt. Als solche verfolgt das Ehepaar Moon keine politischen und wirtschaftlichen, sondern religiöse Ziele. Rev. Moon hat niemals ein politisches Amt angestrebt, und es gibt nicht das geringste Anzeichen dafür, daß er diesen Grundsatz im Alter von 77 Jahren aufgeben wird. Auch hat er keinerlei politische Programme entworfen.

Die Vereinigungskirche Deutschland e.V. verfolgt gemäß ihrer Satzung keine politischen und wirtschaftlichen Ziele.

 

5.    Stimmt es, daß die Gedanken der „Göttlichen Prinzipien“ und der „Master Speaks“ neu verfaßt werden sollen? Wenn ja, durch wen und wann sollen sie erscheinen? Kann schon jetzt abgesehen werden, ob sich Änderungen in der Lehre Moons daraus ergeben werden, und welche Auswirkungen ggf. dies auf das Alltagsleben der Mitglieder haben wird?

Die Göttlichen Prinzipien werden nicht neu verfaßt, sondern sie werden neu herausgegeben, da die Göttlichen Prinzipien und auch die aus der Anfangszeit stammenden Predigten von Reverend Moon einige Fehler enthielten, die bei der Übersetzung aus dem Koreanischen ins Englische und weiter in andere Sprachen entstanden. Außerdem weisen diese Übersetzungen erhebliche stilistische Holprigkeiten auf. Sie sind deshalb nicht einfach zu lesen.

Die neue englische Fassung der Göttlichen Prinzipien, „Exposition of the DIVINE PRINCIPLE“, The Holy Spirit Association for the Unification of World Christianity, New York 1996, liegt bereits vor. Ihre Übersetzung ins Deutsche ist beabsichtigt.

Da es nicht um wesentliche Änderungen in der Lehre sondern um notwendige stilistische Verbesserungen und Korrekturen von Übersetzungsfehlern geht, ergeben sich keine Auswirkungen auf das Alltagsleben der Mitglieder.

Bei den „Master Speaks“ handelt es sich um einige Ansprachen, die Rev. Moon im Zeitraum von 1971 bis 1975 in Amerika gehalten hatte und nie veröffentlicht wurden. Dabei handelt es sich um inoffizielle Mitschriften englischer Adhoc-Übersetzungen, die unvollständig und teilweise sinnentstellend sind. Sie erfolgten nicht durch professionelle Dolmetscher, sondern durch koreanische Mitglieder, die der englischen Sprache nur in ungenügender Weise mächtig waren. Wichtige Ansprachen aus dieser Zeit sind, wie andere Ansprachen, die Rev. Moon vor und nach diesem Zeitraum gehalten hat, in Publikationen der Vereinigungskirche veröffentlicht worden. Diese Ansprachen sind für die Mitglieder wichtig. Die „Master Speaks“ spielen innerhalb der Vereinigungskirche keine besondere Rolle und sie werden auch nicht neu herausgegeben.

Bei dieser Gelegenheit sei darauf hingewiesen, daß z. B. die Äußerungen, die der Fraser-Report Rev. Moon zuschreibt, aus diesen „Master Speaks“ stammen. Im Rahmen eines in Großbritannien im Jahre 1987 anhängigen Rechtsstreites wurden die sinnentstellenden Unrichtigkeiten in den Transskripten der sog. „Master Speaks“ festgestellt (Eidesstattliche, schriftliche Zeugenaussage als Anlage beigefügt). Die britische Regierung hat daraufhin der Vereinigungskirche in Großbritannien die Gemeinnützigkeit anerkannt und ihre entsprechende Klage fallengelassen.

 

6.    Trifft es zu, daß Moon auch Teilnehmer an den Massenhochzeiten zuläßt, die vorher keinen Bezug zur Ideologie der Vereinigungsbewegung gehabt haben? Wenn ja, wie stellt sich die Vereinigungskirche Deutschland e. V. und die Mitglieder zu dieser Praxis, besonders wenn die Mitglieder selbst vielleicht Jahre auf den Moment der Segnung warten mußten, weil sie die Bedingungen noch nicht erfüllt hatten?

Zunächst muß darauf hingewiesen werden, daß es die „Ideologie der Vereinigungs-bewegung“ nicht gibt. Die Vereinigungskirche kann sich nur insofern äußern als nach Teilnehmern von Segnungen gefragt wird, die vorher keinen Bezug zur Vereinigungskirche und ihrer Glaubenslehre gehabt haben.

Sinn und Zweck der Segnung ist es, in der Ehe und in der Familie den Zugang zum Erlebnisbereich ursprünglicher, ungetrübter, göttlicher Liebe zu eröffnen. Die Segnung ist das Sakrament der Erlösung, eine Neugeburt des Menschen aus Gott. Als Ausdruck der Liebe Gottes ist sie ein Geschenk Gottes an den Menschen. Die Abkehr des Menschen von Gott führte dazu, daß dieses Geschenk vom Menschen nicht ohne Bedingung empfangen werden konnte. Von Rev. Moon und seiner Frau sowie den Mitgliedern der Vereinigungskirche wurden Schritt für Schritt geistige Grundlagen geschaffen, damit immer mehr Menschen auf immer einfachere Art und Weise an diesem Segen teilhaben können.

Im Bereich der Segnungen führte dies zu folgender Entwicklung:

Von Segnung zu Segnung wurden die erforderlichen Voraussetzungen modifiziert und erleichtert. Bei der Segnung im Jahre 1992 konnten zum ersten Mal Angehörige anderer Religionen teilnehmen. 1995 bei der Segnung der 360.000 Paare erhielten nur ca. 10% der Paare von Rev. Moon einen Partnervorschlag. 90 % waren bereits verheiratete Paare und ein großer Teil Mitglieder von anderen Religionen. Seit Beginn dieses Jahres werden Pastoren anderer Kirchen und Leiter aus anderen Religionen eingeladen, zuerst an einer Segnung teilzunehmen. Dann werden sie autorisiert, auch in ihren Gemeinden Segnungen durchzuführen. Die Segnung im November 1997 wird voraussichtlich vom Ehepaar Moon gemeinsam mit Leitern aus anderen Religionen durchgeführt.

Die Teilnehmer an einer Segnungen ist nicht mehr an die Bedingung geknüpft das  Religionsbekenntnis zu wechseln und Mitglieder der Vereinigungskirche zu werden. Jenseits theologischer Differenzen gibt es einen Konsens zu ethischen Fragen und zur Wichtigkeit der Familie in fast allen Religionen und die Segnung trägt zur Stabilisierung und Stärkung der Familie über die Vereinigungskirche hinaus bei.

       Für die Mitglieder der Vereinigungskirche kommt diese Entwicklung, die von Rev. Moon schon früher angekündigt wurde, grundsätzlich nicht unerwartet, auch wenn viele von ihrer Schnelligkeit zunächst überrascht sein mögen. Nach ihrem Verständnis haben sie jedoch durch ihren Einsatz einen wichtigen Beitrag zu dieser Entwicklung geleistet und freuen sich, daß diese Zeit nun gekommen ist.

 

7.    Trifft es zu, daß es die Praxis der „Kindervermittlung“ in Deutschland gibt? Wenn ja, werden die Kinder als Pflegekinder nur innerhalb Deutschlands oder auch ins Ausland weitergegeben? Inwieweit werden dabei die Jugendämter eingeschaltet und juristische Belange beachtet?

       Wie schon bei der Beantwortung der Frage 2 angeführt, kann man nicht von der Praxis der „Kindervermittlung“ sprechen. Es gibt sie nicht. Wenn ein Paar ein Kind zur Adoption freigeben oder ein Kind adoptieren will, so geschieht dies aufgrund eines persönlichen Wunsches und ohne Vermittlung oder Einmischung der Kirche. Die Beteiligten sind selbstverständlich gehalten, die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten.

 

8.    Kritiker behaupten, daß die Vereinigungskirche Deutschland e. V. sich nicht offen mit ihrer Umgebung , z. B. an den Universitäten auseinandersetze und auch nach dem Prinzip der „himmlischen Täuschung“ verfahre. Was entgegnet die Vereinigungskirche Deutschland e. V. auf diesen Vorwurf?

Rev. Moon selbst und die Vereinigungskirche Deutschland e.V. setzen sich offen mit ihrer Umgebung auseinander und die „himmlische Täuschung“ ist kein Grundprinzip der Vereinigungskirche.

Aufschlußreich ist es, den Ursprüngen des Vorwurfs der „himmlischen Täuschung“ nachzugehen. Er beruht weitgehend auf den Aussagen einiger ehemaliger Mitglieder, wie z. B. Barbara Underwood, Steven Hassan oder  O. v. Hammerstein, die ihre Erfahrungen mit der Vereinigungskirche in Amerika machten.

Frau Underwood arbeitete in Oakland in einer lokalen Gruppe, deren Verhalten Anlaß zur Kritik gab. Barbara Underwood bestätigte selbst, daß die Oakland family durch ihre „zweifelhafte Taktik ....innerhalb der nationalen Vereinigungskirche in Verruf geriet“. (Underwood, B., Im Bann des Himmels, München 1985, S. 75). Die in Okland für kurze Zeit praktizierten Methoden waren zu keiner Zeit typisch für die Vereinigungskirche.

Kritiker haben das Verhalten einer lokalen Gruppe generalisiert und versuchten so ein Verhalten von der Lehre der Vereiniugugskirche abzuleiten. Es wird z. B. fälschlicher Weise gesagt, daß in den Göttlichen Prinzipien die Täuschung Jakobs zur Erlangung des Erstgeburtsrechts für richtig erachtet wird und somit werde in der Vereinigungskirche die Täuschung für den Willen Gottes gerechtfertigt. Die entsprechende Textstelle in den Göttlichen Prinzipien S. 314 lautet jedoch: „Jakob, der bereits im Mutterleibe die Mission hatte, das Erstgeburtsrecht wiederherzustellen, handelte weise, als er für Brot und ein Linsengericht das Erstgeburtsrecht von seinem Bruder Esau übernahm (1. Mose 25:34). Gott veranlaßte Isaak, Jakob zu segnen, da Jakob das Erstgeburtsrecht schätzte und wiederherstellte. Esau dagegen erhielt keinen Segen, da er das Erstgeburtsrecht verachtete und gegen ein Linsengericht verkaufte (1. Mose 27:27).”

Genauso absurd ist die falsche Erklärung, die Vereinigungskirche habe ein stark vereinfachtes Weltbild. Sie teile die Welt in Gut und Böse ein, wonach alles was außerhalb der Vereinigungskirche ist, im Bereich Satans und alles was innerhalb ist, sih im Bereich Gottes befinden soll. Davon ausgehend sei es für die Mitglieder nicht wichtig, sich der Außenwelt gegenüber korrekt zu verhalten. Diese Beschreibung über das Verständnis von Gut und Böse trifft nicht zu, und genauso falsch ist natürlich die Schlußfolgerung, die aus dieser falschen Annahme gezogen wird. Denn diese Auslegung entspricht eben nicht den Grundsätzen der Lehre der Vereinigungskirche. Zwei Zitate seien stellvertrewtend für viele Aussagen dieser Art angeführt. „Wo liegt die Basis für Gut und Böse? Sie liegt nicht in der Außenwelt, sondern in uns selbst.“ (Moon, Ein Prophet spricht heute, Frankfurt 1976, S. 21) „Im Anfang schuf Gott eine Welt des Guten, in der nur eine göttliche selbstlose Lebensweise herrschen sollte. Der Vater des Bösen kehrte jedoch die göttliche Lebensweise um und verwandelte das selbstlose Geben in ein selbstsüchtiges Nehmen.” (Moon, die neue Zukunft des Christentums, Frankfurt/M 1977, S 32) Entsprechend ihrem eigenen Verständnis gibt es Gut und Böse sowohl innerhalb, als auch außerhalb der Vereinigungskirche.

Zur Klärung eines  weiteren Vorwurfes, die Vereinigungskirche stelle nicht immer offen klar, daß es sich um die „Moon-Sekte“ handle, sei auf folgenden Tatbestand hingewiesen:

Neben der Vereinigungskirche gibt es eine Reihe von eigenständigen Organisationen und Projekten, die auf eine Initiative Rev. Moons zurückzuführen sind. Die Mitglieder der Vereinigungskirche akzeptieren den Inhalt der Göttlichen Prinzipien und erkennen Rev. Moon und seine Frau Hak Ja Han als die Begründer der „Wahren Elternschaft“ an. Die Mitglieder der anderen Organisationen dagegen identifizieren sich mit den konkreten Zielvorstellungen ihrer jeweiligen Vereinigung und nicht mit der Theologie der Vereinigungskirche. Dementsprechend können und dürfen sich bspw. die Professors World Peace Academy oder die Interreligious Federation for World Peace nicht als Unterorganisationen der Vereinigungskirche darstellen. Andererseits verschweigen diese Gruppen ihre Herkunft nicht. Eine der jüngsten Projekte, die vom Ehepaar Moon initiiert wurden, ist die Familien-Föderation für Weltfrieden. Wie die als Anlage beigefügte Broschüre zeigt, wird diese Tatsache, daß die Initiative vom Ehepaar Moon ausging, nicht verschwiegen.

Leider wurde die Diskussion um neue religiöse Gemeinschaften bisher hier in Deutschland in der Öffentlichkeit nicht sachlich und objektiv, sondern äußerst undifferenziert und polemisch geführt. Wenn Mitglieder vereinzelt unter dem erheblichen negativen Druck ihrer Umgebung nicht offen über ihre Mitgliedschaft sprechen oder gesprochen haben, so ist dies menschlich durchaus verständlich. Nicht jeder ist zu jeder Zeit bereit, „martyrerhaftes“ Verhalten an den Tag zu legen. Dennoch entspricht diese Haltung nicht den Empfehlungen Rev. Moons und der Vereinigungskirche.

 

9.    Warum werden neue Mitglieder immer noch ins Ausland zur Mission gesandt, wenn doch bekannt ist, daß dort noch die Praktiken der 70er Jahre angewandt werden (z.B. USA) und diese in Deutschland nicht mehr praktiziert werden? Wer bestimmt wohin jemand eingesetzt wird?

Um diese Frage präzise beantworten zu können, wäre es hilfreich, wenn der Fragesteller näher erläutern würde, welche „Praktiken“ eigentlich gemeint sind. Falls es sich auch hier wieder um die angebliche „heavenly deception“ handeln sollte, so muß auf die Ausführungen zu Frage 8 verwiesen werden. Zum einem war dies bereits in den 70er Jahren keine allgemeine Praxis in den USA. Zum anderen liegen keinerlei Berichte vor, daß noch heute auf diese Weise verfahren würde. Wenn jemand dennoch ein derartiges Verhalten praktizieren würde, könnte er sich weder auf Rev. Moon noch auf die Vereinigungskirche berufen.

Meint der Fragende jene „Praktiken“, wie sie von verschiedenen „Sektenexperten“ und Anit-„Sekten“-Vereinen beschrieben wurden? Wie falsch diese Beschreibungen waren zeigt z. B. das Gerichtsurteil vom Oberlandesgericht München im Rechtsstreit Vereinigungskirche gegen Pfarrer Haack aus dem Jahr 1982 (als Anlage beigefügt). Diese „Praktiken“ werden nicht nur nicht mehr praktiziert, sondern entsprachen bereits damals nicht der Realität.

Die gestellte Frage erweckt außerdem den falschen Eindruck, als ob neue Mitglieder gegenwärtig generell ins Ausland zur Mission gesandt würden. Dies ist nicht der Fall. Mitglieder konzentrieren sich in viel höherem Maße als früher auf eine Mitarbeit in Deutschland selbst. In den 70er und 80er Jahren wurden viele Missionare ausgesandt, weil die Vereinigungskirche in nur ganz wenigen Ländern vertreten war. Insofern geschah nichts anderes als die Befolgung des Auftrags Jesu: Geht hinaus in alle Welt ... Bereits in den 80er Jahren ermunterte Rev. Moon jedoch auch Mitglieder dazu, in ihre Heimatstädte und Heimatländern zurückzukehren und dort insbesondere ihren Verwandten und Bekannten zu dienen. Dies geschah in Anlehnung an das Beispiel Jakobs, der nach einer gewissen Zeit von Haran nach Israel zurückkehrte.

       Die Mitglieder der Vereinigungskirche betrachten sich als Teil einer Weltfamilie und sind bestrebt, Vorurteile unter Menschen verschiedener Nationen und verschiedener Herkunft abzubauen. Von daher ist es nicht verwunderlich, daß bei ihnen auch heute noch großes Interesse vorhanden ist, andere Länder zu besuchen oder für einige Zeit in fremden Ländern zu arbeiten. Internationaler Austausch ist am Ende dieses Jahrtausends fast eine Selbstverständlichkeit geworden. Insofern ist es durchaus sinnvoll, wenn sich Mitglieder auch heute noch für einen Auslandsaufenthalt entscheiden. Ihre persönliche Entscheidung und Freiwilligkeit stehen dabei im Vordergrund.

 

10. Welche Möglichkeiten werden in Deutschland benutzt, um den finanziellen Forderungen der Führung nachzukommen?

       Entsprechend der Satzung der Vereinigungskirche e.V. ist es Aufgabe des Vorstandes, sich um die finanziellen Mittel des Vereins zu kümmern. Die Einnahmen der Vereinigungskirche in Deutschland ergeben sich aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und Einnahmen bei den Seminaren. Der Mitgliedsbeitrag beträgt im Monat für unverheiratete Mitglieder 70,- DM, für Ehepaare 100,- DM, für Stundenten und Auszubildende 5,- DM. In Härtefällen kann um Ermäßigung angesucht werden. Der Preis für ein Wochenendseminar beträgt in unseren Seminarhäusern pro Person und Tag 60,- DM.

       Von der Vereinigungskirche Deutschland e.V. werden keine Geldbeträge oder Sachwerte in die USA oder nach Korea an die dortige Leitung der weltweiten Vereinigungskirche abgeführt.

 

11. Trifft es zu, daß Moon die Idee des „Stammesmessias“ propagiert und aufgerufen hat, sich freiwillig für dieses Projekt zu melden und daß die Norm in Österreich bisher nicht erfüllt wurde? Wie sieht es damit innerhalb Deutschlands aus?

Es trifft zu, daß Rev. Moon zu Beginn der 90er Jahre als Fortsetzung der Heimkirchenarbeit (die es seit Beginn der 80er Jahre gibt) die sogenannte Stammesmessiasschaft proklamiert hat und die Paare autorisiert hat, in ihrer Heimkirche und in ihrer Heimat sogenannte Stammesmessiaskirchen zu etablieren. In Anlehnung an den Kurs Jakobs in der Bibel, der schließlich von Haran zurückkehrte, um sich mit seinem Bruder Esau zu versöhnen, ermuntert Rev. Moon die Mitglieder dazu, in ihre Heimat zurückzukehren. Dabei gibt es keine „Norm“, die zu erfüllen wäre. Von den Mitgliedern wurde die Idee des „Stammesmessias“ teilweise aufgegriffen. Viele Mitglieder ziehen es aus beruflichen, persönlichen oder sonstigen Gründen vor, nicht in ihre Heimatgemeinden zurückzukehren, sondern dort zu bleiben, wo sie sich bereits etabliert haben.

Die Stammesmessiasschaft ist als eine Chance zu verstehen, die einen freiwilligen und bereitwilligen Einsatz der jeweiligen Paare oder Personen verlangt.

Von einer „Norm“ die erfüllt werden muß,  wird - soweit bekannt - weder in Deutschland noch in Österreich gesprochen.

 

12. Trifft es zu, daß sich drei Kinder Moons von seiner Lehre losgesagt haben sollen?

       Zu dieser Frage liegen uns keine verläßlichen Angaben vor. Wie in vielen Bereichen gibt es auch hier eine Gerüchteküche, aus der manchmal widersprüchliche Dinge zu vernehmen sind.

       Erinnert sei an dieser Stelle an die Ausführungen zu Frage 3. Gott will und kann den Menschen nicht zu einem bestimmten Verhalten zwingen. Auch für die Kinder des Ehepaares Moon gilt daher, daß ihre freiwillige Mitarbeit erforderlich ist. Auch ihre Eltern wollen und können ihnen nicht die wichtigen Entscheidungen über ihren Lebensweg abnehmen.